Pläne auf Papier sind von gestern
Rinteln. Ein Tiefbauunternehmer, der in einer Straße, einem Bürgersteig oder auf einem Grundstück ein Loch mit dem Bagger buddeln wollte, musste bisher erst zu den Stadtwerken gehen und sich einen Bestandsplan aushändigen lassen – gegen Unterschrift versteht sich.
Veröffentlicht am 04.02.2014