Flüssiggasbehälter

Tankanlagen - Oberirdische Behälter

Flüssiggasbehälter bis 6.400 Liter Inhalt können bei genügend großen Grundstücken in der Regel problemlos aufgestellt werden. Der bauliche Aufwand hierfür ist sehr gering, weil eine einfache Betonplatte zur Aufstellung des Behälters genügt. Auf vorsorglichen Brandschutz bei freier Aufstellung ist zu achten. fluessiggas gastank 317098805



Anforderung an das Fundament:

Typ Inhalt
in Liter
Größe Fundament
ca. mm
Fundamentbelastung
max. kg
Länge Breite Dicke
1,2 t 2.700 2.500 1,250 200 3.400
 
2,1 t 4.850 4.300 1.250 200 5.900
 
2,9 t 6.400 5.000 1.600 300 10.600

 

Tankanlagen - halboberirdische Behälter

Anstelle der oberirdischen Aufstellung können Flüssiggasbehälter halboberirdisch eingelagert werden. Die halboberirdische Einlagerung wird gewählt, wenn eine möglichst unauffällige Einfügung in die Landschaft notwendig ist.

Für den äußeren Korrosionsschutz mit besonderer Wirksamkeit sind die Flüssiggasbehälter mit einer allseitigen Epoxydharzbeschichtung geschützt.

Die Herstellung der Einlagerungsgrube sowie deren Verfüllung ist entsprechend der unten aufgeführten Maßtabelle vorzunehmen.

Maßtabelle für die Herstellung von Einlagerungsgruben:

 

Typ Inhalt
in Liter
Grubenmaße
ca. mm
Sandfüllmenge
in m³
Länge L Breite B Tiefe T
1,2 t 2.700 3.100 1,850 850 4,0
 
2,1 t 4.850 4.900 1.850 850 5,5
 
2,9 t 6.400 6.100 1.850 850 6,5

 

Tankanlagen - Unterirdische Behälter

Unterirdischer Behälter

Zum Schutz der Behälter gegen Außenkorrosion werden heute ausschließlich Behälter mit Epoxydharzbeschichtung eingesetzt. Die unterirdische Einlagerung ist problemlos, benötigt den geringsten Platzbedarf, bietet den besten Schutz gegen äußere Einwirkungen und fügt sich harmonisch in die Gartengestaltung ein. Bevorzugt wird deshalb diese Art der Lagerung auf privaten Grundstücken.

Einlagerungshinweise

Bauunternehmer oder Bauherr:
Die Baugrube ist rechtzeitig vor dem Anlieferungstermin des Behälters entsprechend der Skizze und der Maßtabelle für die jeweilige Behältergröße herzustellen. Achtung: Bei der Baugrubentiefe ist unbedingt das später endgültig geplante Erdreichniveau zu beachten. Der Boden der Grubensohle ist vor Einlegen des Behälters zu verdichten. Bis zum Liefertermin des Behälters muss das Sandbett auf der Sohle mit einer Stärke von mind. 20 cm eingebracht sein. Der Behälter ist so einzulagern, dass die Erddeckung mind. 50 cm beträgt, und zwar mit einem Gefälle von 1-3% zum Domschacht hin. Der Behälter muss allseitig von einer 20 cm dicken, steinfreien Sandschicht umgeben sein, die in Lagen von 20-30 cm aufzufüllen und einzuschwemmen sind. Der Sand muss steinfrei sein! Die Korngröße darf 3,0 mm nicht überschreiten. Die Vorschriftsmäßige Einlagerung ist zu bescheinigen. Die Behälter müssen mindestens 0,8 m von unterirdischen Kabeln, fremden Leitungen und Gebäudefundamenten entfernt sein. Bei Grundwasser im Einlagerungsort ist der Behälter mit mindesten 1,3-facher Sicherheit gegen Auftrieb zu sichern (siehe Anweisung Tanksicherung). Auftriebskräfte und Absicherung sind vom Statiker auszulegen. Der LKW mit aufgesetzten Kran muss unmittelbar an die Baugrube heranfahren können.

Maßtabelle für bauseits vorzubereitende Einlagerungsgrube:

Typ Inhalt
in Liter
Grubenmaße
ca. mm
Sandfüllmenge
in m³
Länge L Breite B Tiefe T
1,2 t 2.700 3.100 1,850 1.950 5
 
2,1 t 4.850 4.900 1.850 1.950 6,5
 
3,0 t 6.400 6.400 1.850 1.950 13

 

Tankanlagen - Zentrale Gasversorgung

Flüssiggas-Versorgung für Mehrfamilienhäuser
Die Flüssiggas-Versorgungsanlage für ein Mehrfamilienhaus besteht aus dem Flüssiggastank mit allen Armaturen, der unterirdischen Leitung zum Haus und Verteilungsleitungen zu jeder Wohnung mit Gaszähler. Die Größe des Flüssiggasbehälters richtet sich nach zu erwartendem Energiebedarf. In der Regel werden größere Behälter eingesetzt. Jede Wohneinheit kann über eine separate Gasleitung und einen eigenen Gaszähler versorgt werden. Damit kann jeder Bewohner seine Heizgewohnheit und somit seinen Energieverbrauch selber bestimmen und erhält eine exakte Abrechnung.

Bei dieser Versorgung besteht die Möglichkeit, dass Behälter und außenliegendes Rohrleitungssystem im Eigentum und in der Verantwortung des Flüssiggasunternehmers verbleibt und die Kunden nur wie bei Erdgas monatlich ihre Grundgebühr und ihren Verbrauch bezahlen.