Stromprodukte

In Deutschland besteht für alle Haushalte ein gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss und auf die Versorgung mit elektrischem Strom. Die Stadtwerke Rinteln übernehmen innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes die Aufgabe der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom (gem. § 36 Abs. 2 EnWG).

Grundversorgung

Aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergibt sich die strikte Trennung des Stromnetzes von der Stromversorgung. Es besteht also zum einen eine (bedingte) Anschlusspflicht des Netzbetreibers und zum anderen eine Grundversorgungspflicht des Stromlieferanten (§ 36 Abs. 1 EnWG). 

Anspruch auf Grundversorgung nach EnWG haben Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

Den allgemeinen Preis der Grundversorgung nach §2 Abs. 3 StromGVV sowie die Stromgrundversorgungsverordnung und die ergänzenden Bedingungen finden Sie im Downloadbereich.

Ersatzversorgung

 Gemäß § 38 EnWG übernehmen die Stadtwerke Rinteln die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters.

Grundlage für die Belieferung ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26. Oktober 2006 sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Rinteln GmbH zur StromGVV. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Netztransparenz der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

 

Preise gültig ab 01. Februar 2023 

Ersatzversorgung 

Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis €/Jahr
netto brutto netto brutto
54,48 64,83 88,40 105,20
netto brutto netto brutto
57,25 68,13 158,40 188,50

Ersatzversorgung mit registrierter Leistungsmessung (Niederspannung)

netto brutto netto brutto netto brutto
58,27 69,34 527,65 627,90 65,80

78,30

Preise gültig ab 01. Januar 2023 

Ersatzversorgung 

Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis €/Jahr
netto brutto netto brutto
59,48 70,78 88,40 105,20
netto brutto netto brutto
62,25 74,08 158,40 188,50

Ersatzversorgung mit registrierter Leistungsmessung (Niederspannung)

netto brutto netto brutto netto brutto
63,27 75,29 527,65 627,90 65,80

78,30

Grundversorgung (Basis mini und Basis maxi)

Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis €/Jahr
netto brutto netto brutto
51,86 61,71 58,40 69,50
netto     brutto      netto   brutto
50,50 60,10 106,12 126,28

Die Einstufung in die Produkte Basis mini und Basis maxi erfolgt automatisch anhand des Jahresverbrauchs.

In den Brutto-Preisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 19 % enthalten. Maßgeblich für die Rechnung sind die Netto-Preise ohne Umsatzsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.

 

Preise gültig ab 01. Juli 2022 ohne EEG-Umlage

Ersatzversorgung 

Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis €/Jahr
netto brutto netto brutto
47,477 56,50 88,40 105,20
netto brutto netto brutto
50,247 59,79 158,40 188,50

Ersatzversorgung mit registrierter Leistungsmessung (Niederspannung)

netto brutto netto brutto netto brutto
51,267 61,01 527,65 627,90 65,80

78,30

Grundversorgung (Basis mini und Basis maxi)

Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis €/Jahr
netto brutto netto brutto
29,857 35,53 58,40 69,50
netto brutto netto brutto
28,497 33,91 106,12 126,28

Die Einstufung in die Produkte Basis mini und Basis maxi erfolgt automatisch anhand des Jahresverbrauchs.

In den Brutto-Preisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 19 % enthalten. Maßgeblich für die Rechnung sind die Netto-Preise ohne Umsatzsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.