Gartenwasserzähler

Den Rasen sprengen, die Blumen gießen – gute Gartenpflege erfordert im Sommer einen erhöhten Wasserverbrauch. Der Verbrauch wird von dem Wasserzähler erfasst, die an der Frischwasserleitung hängt. Was an Wasser in das Haus reinkommt, geht als Schmutzwasser 1:1 wieder raus. Die Versorger gehen davon aus, dass das entnommene Wasser wieder in die Kanalisation geleitet wird und gereinigt werden muss. Es sei denn, das Leitungswasser wird nachweislich im Garten verbraucht. Dafür muss dann der Preis für das verbrauchte Trinkwasser, nicht aber die Gebühr für das Schmutzwasser bezahlt werden. Als Nachweis für nicht eingeleitete Frischwassermengen, bietet sich die Möglichkeit einen separaten Wasserzähler einbauen zu lassen.

Der Einbau muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und die ordnungsgemäße Installation von diesem schriftlich bestätigt werden.
Den Vordruck hierfür finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen.

Firmen, die der Gas- und Wassergemeinschaft Rinteln angehören, dürfen die Zähler auch direkt verplomben.
Anderenfalls  kommen Kosten für die Kontrolle und Verplombung durch die Stadtwerke Rinteln GmbH in Höhe von 40,00 € inkl. MwSt. dazu.

Die Eichfrist eines Wasserzählers beträgt 6 Jahre, danach muss der Zähler auf eigene Kosten getauscht werden.
Es ist notwendig, dass der Zähler frostsicher verbaut wird, da ein Entfernen des Zählers z.B. zur Überwinterung zur einer Beschädigung der Plombe führt und somit nicht mehr zur Abrechnung bzw. Gutschrift zugelassen ist.

Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?

Beispielrechnung:

Kosten für Ersteinbau: ca. 120 €
Eichgültigkeit des Zählers: 6 Jahre
Abwassergebühr: 2,36 €/m³

120€ : 6 Jahre = 20 € pro Jahr
20 € : 2,36 €/m³ = 8,47 m³

Um den Ersteinbau wieder einzusparen müsste man mindestens ca. 8 m³ (8.000 Liter) Wasser pro Jahr für die Gartenbewässerung verbrauchen.

Wenn man für den Wechsel nach 6 Jahren von Kosten in Höhe von ca. 60 € ausgeht, sollte der Verbrauch nicht unter 5 m³ (5.000 Liter) pro Jahr liegen, um hier eine Ersparnis zu erzielen.

Da solche Verbräuche nur bei sehr großen Gärten erreicht werden, empfehlen wir Ihnen vor dem Einbau eines Zählers dessen Wirtschaftlichkeit zu prüfen, damit Sie am Ende nicht sogar mehr bezahlen als sie an Abwassergebühren einsparen.

Zusammenfassung:

  • Der Einbau oder Wechsel eines Gartenwasserzählers erfolgt nicht über die Stadtwerke, sondern der Eigentümer ist hierfür zuständig
  • eine Neuinstallation ist über einen Fachbetrieb durchführen zu lassen
  • die Eichfrist eines Wasserzählers beträgt 6 Jahre
  • es darf kein Zulauf in die Kanalisation bestehen
  • die Anmeldung des Zählers ist über ein gesondertes Formular einzureichen
  • eine gesonderte Verplombung durch die Stadtwerke Rinteln GmbH ist kostenpflichtig