FAQ - häufig gestellte Fragen

Ziel der Wärmeplanung ist, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige technologieoffene Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen.  

Regional sind die Voraussetzungen und Bedingungen verschieden. Es gibt unterschiedliche Quellen für erneuerbare Energien, die Infrastrukturen und der Verbrauch sind unterschiedlich. Der Gesetzgeber gibt deshalb lediglich einen rechtlichen Rahmen vor, in dem die besten Wärmeversorgungsoptionen identifiziert werden und anschließend unter Beteiligung der relevanten Akteure vor Ort umgesetzt werden 

Das Ziel ist eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung. 

2. Wie läuft eine Wärmeplanung ab? 

Bei der Wärmeplanung müssen immer zwei grundsätzliche Fragen beantwortet werden: 

1. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht (Bestandsanalyse)?  

Zunächst wird der Ist-Zustand dargestellt. Diese sog. Bestandsanalyse beinhaltet z. B. die aktuellen Wärmebedarfe, die eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die relevanten Energieinfrastrukturen. 

2. Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf (Potenzialanalyse)? Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Energiequellen perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z. B. die Abwärme aus lokalen Quellen oder die Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden oder Wohngebieten sein. Auch die vorhandene und notwendige Infrastruktur ist Bestandteil der Planungen. 

Auf dieser Grundlage werden Zielszenarien und schließlich eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne vorgesehen. 

Im Ergebnis teilt die Wärmeplanung ganz konkret Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können. 

3. Welche Maßnahmen könnten im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung umgesetzt werden? 

Maßnahmen im Sinne der kommunalen Wärmeplanung sind konkrete Aktionen und Strategien, die von Kommunen und beteiligten Akteuren umgesetzt werden, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen. Diese Ziele beinhalten üblicherweise die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung. Einige Beispiele für solche Maßnahmen sind: 

  • Förderung von energetischer Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, um den Wärmebedarf zu reduzieren. 

  • Integration von erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Geothermie, Biomasse oder Umweltwärme in die Wärmeversorgung. 

  • Ausbau und Modernisierung von Wärmenetzen, um effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung zu ermöglichen. 

  • Erschließung von Abwärmequellen aus Industrie und Gewerbe und deren Integration in die Wärmeversorgung. 

 4. Wie lange dauert eine Wärmeplanung? 

Die Dauer einer Wärmeplanung kann stark variieren, abhängig von der Größe der Kommune, den verfügbaren Ressourcen und der Komplexität der örtlichen Gegebenheiten. In Niedersachsen ist eine kommunalen Wärmeplanung bis spätestens 31.12.2026(gem. NklimaG) zu erstellen. Hierfür sind die notwendigen Analysen durchzuführen, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen sowie die Fortschritte kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die Wärmeplanung ist somit ein fortlaufender und dynamischer Prozess, der kontinuierliche Änderungen und Aktualisierungen erfordert, um auf veränderte Rahmenbedingungen und technologische Entwicklungen zu reagieren.