Dieser Steuertrick finanziert unser Bad

08.07.2017

Gewinne der Stadtwerke finanzieren Verluste von Bädern / Verstößt Schlupfloch gegen EU-Recht?

Steuern zahlt niemand gerne – auch die Stadt nicht. Die freut sich zwar über sämtliche Steuereinnahmen – wenn es aber eine legale Möglichkeit gibt, selbst Steuern zu sparen, ergreift Kämmerer Jörg Schmieding die Gelegenheit natürlich beim Schopf. Einer dieser Tricks trägt wesentlich zur Finanzierung der heimischen Bäder bei. Sein mögliches Verbot wegen EU-Wettbewerbsregeln könnte Bäder in ganz Deutschland in Gefahr bringen – auch Rinteln wäre betroffen. Doch Bäderbetriebe-Geschäftsführer Jürgen Peterson sieht keine Gefahr für das Weserangerbad.

Das Steuerkonstrukt für den Laien erklärt: Die Stadtwerke Rinteln erwirtschaften jedes Jahr einen hübschen Gewinn, im Schnitt der letzten fünf Jahre etwa 814 000 Euro. Die Bäderbetriebe dagegen erwirtschaften Jahr für Jahr einen enormen Verlust: 586 000 Euro im Jahr, ohne das neu übernommene Hallenbad. Findige Finanzexperten hatten deswegen eine Idee: Die Gewinne der Stadtwerke können über eine bestimmte rechtliche Konstruktion mit den Verlusten der Bäderbetriebe verrechnet werden, um Steuern zu sparen. Bei 814 000 Euro Gewinn, abzüglich 586 000 Euro Verlust bleibt nur ein Erlös von 228 000 Euro. Und nur auf den müssen dann noch Steuern gezahlt werden.

Diesen so simplen wie genialen Steuertrick verwenden viele Kommunen. Er gehört quasi zum kleinen Einmaleins der Kämmerei. Doch nun sorgt ein Urteil des Bundesfinanzhofes für Sorgenfalten bei Deutschlands Kämmerern. In bestimmten Fällen – so das Urteil – verstößt das Steuersparmodell gegen das Gesetz.

Konkret bezieht sich das Urteil auf das Freibad Bützfleth im niedersächsischen Landkreis Stade. Es wird – ähnlich wie das Sonnenbrinkbad in Obernkirchen – von einem gemeinnützigen Verein betrieben, die es von den Stader Bäderbetrieben gepachtet haben. Diese nutzen den gleichen Steuertrick wie auch die Bädergesellschaft Rinteln. Die Bäderbetriebe Stade zahlen einen Zuschuss von bis zu 100  000 Euro im Jahr für den Betrieb.

Doch damit ist nun Schluss, berichtet die Tageszeitung „Welt“. Da die Stader Stadtwerke das Bad nicht selbst betreiben, sondern an den Förderverein verpachtet haben, dürfen sie die Zuschüsse zum Badebetrieb nicht steuersenkend geltend machen, urteilte der Bundesfinanzhof.

Rechtsanwalt Marc Tepfer vertrat die Stader Stadtwerke in der Angelegenheit. „Nicht zu verstehen“, sei das Urteil, sagte er der Welt. Er fürchtet nun, dass auch andere Kommunen – wie etwa Rinteln – Probleme bekommen könnten – auch wenn sie die Bäder über eine eigene Gesellschaft betreiben. „Die indirekte Subventionierung der Bäder könnte von der EU-Kommission als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht gesehen werden“, sagte der Jurist der „Welt“.

Im Kern geht es um die EU-Beihilfenordnung, die die Anerkennung von Dauerverlustgeschäften kommunaler Unternehmen regelt. Die EU achtet peinlich genau darauf, dass kein Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt wird. Gibt es in einer Branche steuerliche Begünstigungen durch den Staat, könnte das eine unerlaubte Beihilfe sein.

Allerdings ist die Konstruktion, wie sie auch in Rinteln zur Anwendung kommt, vor dem EU-Beihilferecht insofern geschützt, als dass sich der Gesetzgeber auf eine „Altbeihilfe“ berufen kann, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Denn wenn eine Rechtspraxis schon vor Abschluss der Römischen Verträge üblich war, kann die EU sie eigentlich nicht unter Berufung auf das Beihilfenrecht verbieten. Und subventionierte Freibäder gibt es schon länger als die EU.

Allerdings bleibt ein Risiko: Sollte ein Kläger bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, müsse dieser sich damit befassen, sagt Steffen Döring, der für die Unternehmensberatung PwC Kommunen berät. Und dann bestehe die Gefahr, dass der Europäische Gerichtshof auch über Freibäder entscheidet, die noch den Kommunen direkt gehören.

©Schaumburger Zeitung 08.07.2017