Bußgeld wegen „kalter Akquise“

21.07.2017

Stadtwerke warnen

Die Nummer des Anrufers, die auf dem Display des Telefons zu sehen ist, ist unbekannt. Gerne meldet sich der Anrufer als Energieberater, der einen Stromtarif anzubieten hat, der angeblich günstiger ist als der des heimischen Stromlieferanten. Es ist eine „kalte Akquise“, wie dies im Fachjargon heißt, denn zwischen dem Angerufenen und dem Anrufer besteht keinerlei Geschäftsverbindung. „Kalte Akquise“ aber ist ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verboten. Die Bundesnetzagentur hat deshalb jetzt gegen zwei Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100 000 Euro verhängt.

„Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten“, sagt Jochen Hormann, der Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen“, ergänzt Hormann.

Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegieCom in Halle für die Eon Energie Deutschland GmbH Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hätten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt, teilt das Unternehmen mit.

Weder die Eon Energie Deutschland GmbH noch die RegieCom Halle hätten im Vorfeld geprüft, ob die angerufenen Verbraucher im Vorfeld der Akquisitionskampagne eine Werbeeinwilligung abgegeben hätten. Damit seien beide Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Die Unternehmen hatten die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Die Geldbußen sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch muss das Amtsgericht Bonn entscheiden.

Auch den Stadtwerken Rinteln wird laut Geschäftsführer Jürgen Peterson regelmäßig von unseriösen, aufdringlichen Werbern am Telefon berichtet. „Ich habe selbst in meinem Bekanntenkreis einen solchen Fall gehabt, den ich dann klären konnte.“ Oft üben die unbekannten Anrufer massiven Druck auf ihre Gesprächspartner aus. Insbesondere wollen sie an die Kundennummer bei den Stadtwerken sowie die Zählernummer herankommen, berichtet Peterson.

Außerdem wollen die aufdringlichen Anrufer ihre Opfer dazu bringen, Informationsmaterial anzufordern. Denn schon allein durch das Anfordern von Informationsmaterial kann ein Vertragsabschluss erfolgen. „Das wissen die meisten Bürger aber natürlich nicht“, warnt Peterson zur Vorsicht.

Er rät, nach so einem Anruf oder dem Erhalt von Informationsmaterial oder gar eines Vertrages, sich sofort mit dem Kundenzentrum der Stadtwerke in Verbindung zu setzen. „Die Widerrufsfristen sind sehr eng gesetzt, wenn die erst verstrichen ist, können wir auch nichts mehr tun.“

Innerhalb der Widerrufsfrist unterstützen die Stadtwerke aber dabei, einen derartigen aufdringlichen Verkaufsversuch abzuwehren. Oft würden die Anrufer gerade ältere Mitbürger oder jene, die nicht so gut Deutsch sprechen, über den Tisch ziehen können. Doch auch wenn der Anruf aufdringlich sei – oft entsteht daraus dennoch ein legaler Vertrag.

Ob es sich im Einzelfall um „kalte Aquise“ handle könnten viele Bürger nicht genau sagen. Teilweise gehe man ja auch leichtfertig mit den eigenen Daten um, etwa bei Gewinnspielen, sagt Peterson.

Peterson bedauert natürlich jeden Fall, wo ein Kunde die Stadtwerke hin zu einem anderen Anbieter verlässt. „Aber wenn das durch unseriöse Anrufe gegen den Willen unserer Kunden passiert, dann ärgert mich das sehr.“ Umso mehr freue er sich nun über dieses eindeutige Urteil.

Um sich zu schützen, empfehlen die Stadtwerke, sich bei ungebetenen Werbeanrufen Name und Vorname des Anrufers, den Auftraggeber und die Telefonnummer des Anrufers nennen zu lassen und nachzufragen, wer dem Anrufer das Einverständnis zur Telefonwerbung erteilt habe. Kenne der Anrufer personenbezogene Daten, solle der Angerufene genau nachfragen, woher er diese habe. Besonders wichtig, um ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür zu verhindern, sei es, keinesfalls persönliche Daten, die Zählernummer und die Kundennummer zu nennen. Auch sollten keinerlei Dokumente unterschrieben werden, ohne sie gründlich geprüft zu haben.

© Schaumburger Zeitung 21.07.2017