Jahresrechnungen 2016 werden verschickt

20.01.2017

In diesen Tagen erhalten die Kunden der Stadtwerke Rinteln GmbH die Jahresabrechnungen 2016 für Strom, Gas, Wasser, Nahwärme und Abwasser.

Die Mitarbeiter des Kundenservice im Nebengebäude der Stadtwerke Rinteln stehen Ihnen zu allen Fragen rund um die Jahresabrechnung zur Verfügung. Telefonisch ist der Kundenservice wie gewohnt unter der Nummer 05751/ 700-96 erreichbar. 

Natürlich bieten wir Ihnen auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Öffnungszeiten vom 23.01. bis zum 28.01.2017 an:

Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, 28.01.2017 von 08.00 bis 12.00 Uhr.


Bei Bedarf werden gerne weitere Sprechzeiten vereinbart.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kommt es in den ersten Tagen zu erheblich mehr Anfragen. Für die dadurch eventuell entstehenden Wartezeiten bitten wir um Verständnis.

Infos finden zur Rechnung finden Sie auch unter

Was es sonst noch zu beachten gibt:

• Woher kommt der Zählerstand?
Die Zählerstände wurden im November/ Dezember 2016 abgelesen und vom jeweiligen Ablesedatum bis zum Stichtag 31.12.2016 hochgerechnet.

• Wie berechnet sich der Abschlagsbetrag?
Um eine möglichst geringe Differenz zwischen Abschlagsbetrag und Jahresrechnung zu haben, berechnet sich der jeweilige Abschlag nach dem Vorjahresverbrauch und den aktuellen Preisen. Bei Neukunden werden Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Bei einem Mieterwechsel wird der Durchschnittsverbrauch erhoben. Rufen Sie uns an, wenn der vorgegebene Abschlag nicht Ihrem üblichen Verbrauch entspricht.

• Abschlagsbetrag
Der monatlich erste Teilbetrag 2016 wird zum Zahlungstermin der Jahresrechnung fällig. Alle weiteren Teilbeträge für den vorhergehenden Verbrauchsmonat werden jeweils zum 1. des Monats fällig.

• Die Rechnung scheint zu hoch
Überprüfen Sie erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem zugehörigen Tagesstand und vergleichen Sie den Vorjahresverbrauch – falls möglich. Bitte halten Sie bei Fragen zur Rechnung auch immer die Stände bereit.

• Was passiert mit dem Guthaben?
Ergibt sich bei der Jahresendabrechnung für Sie ein Guthaben, so verrechnen wir dieses mit der ersten Abschlagszahlung im neuen Abrechnungsjahr. Ein dann noch verbleibender Rest wird am Fälligkeitstag auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

o Bei Einzugsermächtigungen direkt auf Ihr Konto.
o Bei anderer Zahlungsart per Banküberweisung direkt an den Rechnungsempfänger – bitte nennen Sie uns hierzu schriftlich Ihre Bankverbindung (IBAN).

Das Gleiche gilt auch bei Schlussabrechnungen aus Vertragsauflösungen.