Geschlossenes Bad käme Stadt teuer zu stehen

20.10.2010

Rinteln/Steinbergen (mld). Um zu sparen, gibt es mehrere Dinge, die eine Stadt tun kann – das nächstliegende ist wohl, Ausgaben einzusparen. Und Ausgaben gehen aus dem Rintelner Stadtsäckel auch an das Hallenbad Steinbergen, weswegen angedacht wurde, das Hallenbad zu schließen.

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am Dienstagabend für den weiteren Betrieb des Hallenbades ausgesprochen – weil eine Schließung keinerlei Ersparnis bringen würde, wie Wirtschaftsprüfer jetzt festgestellt haben.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner aus Bremen, die auch den Jahresabschluss für die Bäderbetriebe Rinteln GmbH anfertigt, hat den Fall unter die Lupe genommen und die Frage gestellt: Was würde passieren, wenn das Steinberger Hallenbad geschlossen würde? Das Ergebnis: Der sogenannte steuerliche Querverbund zwischen der Stadtwerke Rinteln GmbH und der Bäderbetriebe GmbH würde aufgelöst – und das würde keinerlei steuerliche Vorteile bringen, sprich nicht billiger für die Stadt werden. Ganz im Gegenteil.

Die Bäderbetriebe sind zu 90 Prozent am Stammkapital der Stadtwerke beteiligt. Die restlichen zehn Prozent hält die Gemeinnützige Verwaltungs- und Siedlungsgesellschaft Rinteln GmbH (GVS).

Bäderbetriebe und Stadtwerke haben einen sogenannten Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Durch einen solchen Vertrag verpflichtet sich ein Unternehmen dazu, den Jahresfehlbetrag des Vertragspartners auszugleichen, der sich wiederum dazu verpflichtet, den gesamten Gewinn an das Partnerunternehmen abzuführen. Bäderbetriebe und Stadtwerke bilden durch diesen Vertrag eine sogenannte steuerliche Organschaft.

Dadurch können Beträge, die die Stadtwerke ohne Organschaft selbst versteuern müssten, zuerst mit dem Verlust des Bäderbetriebs verrechnet werden. Letztlich müssen nur die Beträge versteuert werden, die nach dieser Verrechnung übrig bleiben. Durch diese Regelung rechnen die Wirtschaftsprüfer aus Bremen mit einer durchschnittlichen Steuerersparnis von rund 165 000 Euro – jährlich können die Stadtwerke rund 550 000 Euro über die Bäderbetriebe verrechnen, so Göken, Pollak und Partner in ihrem Schreiben an Stadtwerke-Chef Jürgen Peterson.

Und diese Steuerersparnis fällt durch sogenannte Verlustvorträge sogar noch höher aus, betragen jährlich rund 300 000 Euro. Verlustvorträge nennt man die Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Wirtschaftsjahren angefallen sind und von einem Unternehmen nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten. Sie werden allgemein mit erwarteten Gewinnen in der Zukunft verrechnet.

„Wir gehen (…) davon aus, dass durch eine Schließung des Hallenbades zwischen Bäderbetrieb und Stadtwerken die steuerlich wirksame Ergebnisverrechnung wegfällt“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Im Jahr 2009 betrug der Fehlbetrag der Ertragsteuer (in diesem Fall Körperschafts- und Gewerbesteuer) rund 181 000 Euro. Die würden nach einer Schließung des Hallenbades natürlich wegfallen – könnten die Steuerersparnis allerdings nicht kompensieren.

Durch die Schließung des Hallenbades würden außerdem weitere Kosten entstehen, wie die Wirtschaftsprüfer aufzählen: Das Gebäude müsste gesichert werden, dem Verfall müsste durch Beheizung und Instandhaltungsarbeiten vorgebeugt werden, gegebenenfalls müsste das Hallenbadgebäude abgerissen werden, weiterhin müssten zum Beispiel Steuern, Versicherungen oder Zinsen für Darlehen gezahlt werden und auch „Synergien im Personalbereich“ kämen nicht mehr zum Tragen.

„Wir haben lange auf das Ergebnis gewartet“, kommentierte Ulrich Goebel (CDU) das Schreiben im Finanzausschuss. Er regte an, dass die Kostenlage des Steinberger Hallenbades jährlich überprüft werden sollte – allerdings nicht von einem Wirtschaftsprüfer, „denn der würde ja auch Geld kosten“.

„Ein jährliches Fallbeil tut dieser Einrichtung nicht gut“, kommentierte hingegen Bürgermeister Karl-Heinz Buchholz (SPD) Goebels Vorschlag. Er wandte ein, dass es sinnvoller sei, das Thema Hallenbad in den Gremien wieder zu diskutieren, sobald das Konzept des steuerlichen Querverbunds nicht mehr anerkannt werde.

Während der letzten Betriebsprüfung der Stadtwerke und der Bäderbetriebe hat das Finanzamt diesen Querverbund nicht beanstandet. Allerdings hat der Deutsche Bundestag erst für das Jahressteuergesetz 2009 Neuerungen beschlossen, laut denen Bäderbetriebe nicht mehr automatisch als ein Teil des steuerlichen Querverbundes gelten.

Stattdessen kommt es bei den Verlustverrechnungen von Bäderbetrieben darauf an, wie eng sie mit den sogenannten Gewinnbetrieben – im Rintelner Fall die Stadtwerke – verflochten sind.

Letztlich einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Stadtwerke die Zahlen des Hallenbades jährlich vorlegen sollten, um seine Entwicklung zu beobachten.

© Schaumburger Zeitung, 20.10.2010