Stadtwerke: Keine Zahlung an Gaskunden

27.03.2010

Rinteln (dil). Die Stadtwerke Rinteln gehen davon aus, keine Rückzahlungen an Gaskunden aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs leisten zu müssen. Das Gericht hatte Versorgungsunternehmen untersagt, die Gaspreisentwicklung an den Ölpreis zu koppeln (wir berichteten am Donnerstag). Die Unternehmen müssten weitere Faktoren wie Netz- und Betriebskosten in ihre Kalkulation einbeziehen.

„Wir haben keine Privatkunden mit Sonderverträgen, die automatische Preiserhöhungen mit Bindung an den Ölpreis einschließen“, sagte Stadtwerke-Prokurist Manfred Langemeier auf Anfrage unserer Zeitung. So etwas gebe es nur in Verträgen mit der Wirtschaft, die aber individuell ausgehandelt würden – und das oft Jahr für Jahr.

Erhöhungen für Privatkunden würden, so Langemeier, nach den veröffentlichten Preisen vorgenommen, in deren Kalkulation schon lange sonstige Kosten mit einbezogen seien, wie es der Bundesgerichtshof jetzt gefordert hat. Hintergrund: Privatkunden zweier Versorger in Köln und Hessen hatten gegen die Bindung des Gaspreises an die Ölpreisentwicklung geklagt.

© Schaumburger Zeitung, 27.03.2010