Photovoltaikanlage

Jede neue Erzeugungsanlage für Strom aus erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Damit der saubere Strom auch sicher und zuverlässig zu den Verbrauchern gelangt, muss der Netzanschluss der Erzeugungsanlage vorher mit uns als Netzbetreiber abgestimmt werden.

Füllen Sie die nachfolgenden Formulare aus und senden Sie uns diese per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn alle aufgeführten Unterlagen vorliegen.

Anmeldung einer Photovoltaikanlage 

Vor Beginn der Installation ist es dringend erforderlich, die geplante Anlage bei den Stadtwerken Rinteln anzumelden. Dies erfolgt in der Regel über Ihren ausgewählten Solar-Fachbetrieb.

Für die Anmeldung und Netzprüfung übersenden Sie uns bitte zunächst die Anmeldung zum Netzanschluss, die Anmeldung Erzeugungsanlage (Einspeisevoranfrage) sowie einen Schaltplan und den Installateur-Ausweis. Die Anmeldung Erzeugungsanlage (Informationsüberblick) benötigen wir auch, wenn für die Anlage keine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. 

Nach Erhalt der Unterlagen führen wir ggf. eine Netzprüfung durch und informieren Sie, ob die Installation mit dem vorhandenen Anschluss umsetzbar ist.

FORMULARE FÜR DIE ANMELDUNG

FORMULARE FÜR DIE INSTALLATION

Für den Niederspannungsbereich benötigen wir:


Für den Mittelspannungsbereich benötigen wir: 

Die mit * gekennzeichneten Unterlagen benötigen wir mit der Unterschrift des Anlagenbetreibers. Sie können uns aber auch gern eine Vollmacht zukommen lassen und die Formulare selbst unterschreiben.

Um einen Zählerwechsel durchführen zu können, benötigen wir zusätzlich zum Inbetriebsetzungsauftrag Zählermontage das Formular E.8 Inbetriebnahmeprotokoll mit dem Datum, an dem die Anlage betriebsbereit (nicht in Betrieb!) war. Bitte achten Sie darauf, dass das Datum in dem Feld über der Unterschrift eingetragen ist. 

Meldung im Marktstammdatenregister

Jede EEG-Anlage (auch ein Speicher) muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Markstammdatenregister registriert werden. Das Datum der Inbetriebnahme finden Sie auf dem Formular E.8 Inbetriebnahmeprotokoll. Bitte lassen Sie sich das E.8 Protokoll grundsätzlich von Ihrem Installateur vorlegen.

Sollte eine Anlage nicht innerhalb eines Monats registriert werden, müssen wir gemäß EEG (Erneuerbaren Energien Gesetz) die Vergütung sanktionieren (EEG2017 § 51 Abs. 3)

Installation einer steckerfertigen Mini PV-Anlage

Eine Mini PV-Anlage muss vor Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Rinteln angemeldet werden. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular Anmeldung Mini PV Stadtwerke Rinteln.

Bitte übersenden Sie uns das ausgefüllte Formular zurück an einspeisung@stadtwerke-rinteln.de. Nach Erhalt prüfen wir, ob Sie bereits eine moderne Messeinrichtung haben. Sollte dem nicht so sein, werden wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um einen neuen Zähler zu setzen. Erst dann darf die Anlage betrieben werden.

Bis zu 600 W kann eine Mini-PV-Anlage vom Anlagenbetreiber angeschlossen werden. Anlagen von 600 W bis 3500 W (WR-Leistung) dürfen nur über einen eingetragenen Elektroinstallateur installiert und müssen mit dem Formular E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll bei uns gemeldet werden. 

Auch als Anlagenbetreiber einer Mini-PV-Anlage können Sie eine Vergütung für den überschüssigen Strom gemäß des aktuellen EEG beantragen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, dann bedenken Sie bitte eventuelle steuerliche Vorschriften. 

ACHTUNG! Auch eine Mini-PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert werden. Ab 2023 sind wir dazu verpflichtet, Sanktionen zu erheben für alle Anlagen, die nicht innerhalb eines Monats gemeldet werden. Dies gilt auch für Mini-PV-Anlagen.

 

Anlagenbetreiberwechsel

Sie möchten Ihr Haus und Ihre Photovoltaikanlage verkaufen? Der Betreiberwechsel einer Anlage muss bei den Stadtwerken Rinteln GmbH angemeldet werden. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular Anmeldung Betreiberwechsel einer Photovoltaikanlage. Bitte übersenden Sie das Formular an einspeisung@stadtwerke-rinteln.de.

Bitte denken Sie auch daran, dass der Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister gemeldet wird. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie zu diesem Ablauf Fragen haben. 

Vergütungssätze und Strompreise

 

Erhöhung der Strompreise - warum keine Erhöhung der Vergütungssätze für Einspeisung?

Wir wurden des Öfteren gefragt, warum die Vergütungssätze für den Strom, den Anlagenbetreiber in unser Netz einspeisen, nicht ebenso erhöht werden, wie die Preise für den Strom, den der Verbraucher bezieht.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Funktionen der Stadtwerke Rinteln GmbH als Vertrieb und als Netzbetreiber grundsätzlich verschieden sind. Die Trennung dieser beiden Funktionen wurde durch das sogenannte "Unbundling" gesetzlich vorgeschrieben und umgesetzt. Hintergrund ist, dass Unternehmen, die Energieversorger UND Netzbetreiber gleichzeitig sind, bestimmten Entflechtungsvorschriften unterliegen und somit keine Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Energielieferanten haben. Aufgrund dieser Funktionsentflechtung erhalten Sie als Stromkunde und als Photovoltaikanlagenbetreiber auch zwei Kundennummern. 

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, dann speisen Sie den Strom, den Sie selbst nicht nutzen, in das Netz der Stadtwerke Rinteln ein. Dafür gibt es eine Vergütung, die gemäß dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) für 20 Jahre nach einem festen Satz angesetzt und ausgezahlt wird. Die Stadtwerke Rinteln GmbH ist in ihrer Rolle als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren produzierten Strom zu genau diesen Vergütungssätzen aufzukaufen und ihn in derselben Sekunde an den Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO weiterzuleiten. TenneT veräußert den Strom dann an der Strombörse zu den aktuellen Marktpreisen.

Der Vertrieb der Stadtwerke Rinteln GmbH kann den Strom, den Sie einspeisen, also NICHT für die Belieferung ihrer Kunden nutzen. Den möglichen Überschuss muss TenneT TSO in den Netzausbau investieren. Dies wird von der Bundesnetzagentur und von Wirtschaftsprüfern jährlich kontrolliert. 

Die Stadtwerke Rinteln GmbH in ihrer Rolle als Vertrieb/Stromlieferant hat somit keine Vorteile durch den eingespeisten Strom, sondern ist verpflichtet, den Strom für ihre Kunden auf dem freien Markt einzukaufen, dessen Einkaufspreise im Zuge der Energiekrise drastisch gestiegen sind.