
Netzzugang Erdgas
Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV XI
1. Lieferantenrahmenvertrag Gas
2. Anlage (1) Preisblatt NNE Gas
3. Anlage (2) Kontaktdatenblatt
4. Anlage (3) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
5. Anlage (4) Ergänzende Geschäftsbedingungen
6. Anlage (5) Standardlastprofilverfahren
7. Anlage (6) § 18 NDAV
8. Anlage (7) Begriffsbestimmung
9. Anlage (8) Sperrung
10. Anlage (8.1) Mustersperrauftrag
Datenaustausch (gültig 02.05.2019)
Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
1. Gas NDAV
2. Ergänzende Bedingungen Gas NDAV
Wiederkäufernachweis
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 07.06.2022)
Sonstiges
Bestätigung der Anmeldung als Lieferer für Erdgas
Veröffentlichung § 40 GasNZV
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2021
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2020
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2019
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2018
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2017
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2016
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2015
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nichtleistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2014
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungs- und nichtleistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2013
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2012
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2011
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2010
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte Erdgas für die Versorgung von nicht leistungsgemessenen Kunden
Grundversorger
Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2018 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2018 den Grundversorger wie folgt neu festgegstellt:
- Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH
Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2021. Zum 01.07.2021 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.