
Netzzugang Strom
Netznutzungsvertrag
1. Netznutzungsvertrag
2. Kontaktdatenblatt Stadtwerke Rinteln
3. Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
4. Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
5. Zuordnungsvereinbarung
Netznutzungsvertrag Kunde
3. Anlage (2) Kommunikationsdatenblatt
Wiederkäufernachweis
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 07.06.2022)
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 15.07.2019)
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 15.07.2016)
Wiederverkäufernachweis (gültig bis 20.08.2015)
Datenaustausch (gültig 02.05.2019)
Datenaustausch (gültig bis 20.05.2019)
Zertifikat/ Verschlüsselung Netz
Zertifikat/ Verschlüsselung Vertrieb
Datenaustausch (gültig bis 31.05.2017)
Zertifikat/ Verschlüsselung Netz
Zertifikat/ Verschlüsselung Vertrieb
Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
1. Strom NAV
2. Ergänzende Bedingungen Strom NAV
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2020
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2019
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2018
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2017
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2016
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2015
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2014
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2013
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2012
Referenzpreisblatt - gültig ab 01.01.2018
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2021
Netzentgelte Strom für die Versorgung von leistung- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.07.2020
Netzentgelte Strom für die Versorgung von leistung- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2020
Netzentgelte Strom für die Versorgung von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2019
Netznutzungsentgelte Strom (inkl. Messung, Messstellenbetrieb & Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2018
Netznutzungsentgelte Strom (inkl. Messung, Messstellenbetrieb & Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2017
Netznutzungsentgelte Strom (inkl. Messung, Messstellenbetrieb & Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2016
Netznutzungsentgelte Strom (inkl. Messung, Messstellenbetrieb & Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2015
Netznutzungsentgelte Strom (inkl. Messung & Messstellenbetrieb/ Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2014
Netznutzungsentgelte Strom (inkl. Messung & Messstellenbetrieb/ Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2013
Netznutzungsentgelte Strom (Messung & Messstellenbetrieb/ Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2012
Netznutzungsentgelte Strom (Messung & Messstellenbetrieb/ Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2011
Netznutzungsentgelte Strom (Messung & Messstellenbetrieb/ Abrechnung)
Netzentgelte - gültig ab 01.01.2010
Verwendete Standardlastprofile ab dem 01.01.2018
Grundversorger
Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2018 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2018 den Grundversorger wie folgt neu festgegstellt:
- Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH
- Grundversorger im Gemeindegebiet Auetal: E.ON Energie Deutschland GmbH
Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2021. Zum 01.07.2021 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.
Tranzparenz nach REMIT
Die Stadtwerke Rinteln GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).
Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.