Netzzugang

Netznutzungsvertrag

1. Netznutzungsvertrag
Wir verwenden wie bisher das synthetische Standardlastprofilverfahren (§ 5 Abs. 3 des Netznutzungsvertrags).

2. Kontaktdatenblatt Stadtwerke Rinteln 

3. Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

4. Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung

5. Zuordnungsvereinbarung

Netznutzungsvertrag Kunde

1. Netznutzungsvertrag Kunde

2. Anlage (1) Preisblatt

3. Anlage (2) Kommunikationsdatenblatt

4. Anlage (3) AGB Netzzugang 

Wiederverkäufernachweis

Wiederverkäufernachweis (gültig bis 14.03.2025)

Wiederverkäufernachweis (gültig bis 07.06.2022)

 

Datenaustausch (gültig ab 20.04.2022)

Zertifikat/Verschlüsselung

Datenaustausch (gültig bis 02.05.2022)

Zertifikat/ Verschlüsselung

Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

1. Strom NAV

2. Ergänzende Bedingungen Strom NAV

Hochlastzeitfenster

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2024

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2023

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2022

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2020

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2019

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2018

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2017

Referenzpreisblatt - gültig ab 01.01.2018

Referenzpreisblatt der Stadtwerke Rinteln GmbH zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Verwendete Standardlastprofile ab dem 01.01.2018

Lastprofile 11YN10000308-01B

Grundversorger

Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2021 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2021 den Grundversorger wie folgt neu festgestellt:

  • Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH
  • Grundversorger im Gemeindegebiet Auetal: E.ON Energie Deutschland GmbH

Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2024. Zum 01.07.2024 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.

Transparenz nach REMIT

Die Stadtwerke Rinteln GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).

Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.