Beliebte Suchbegriffe:

    Unser Tarif für Ihre Wärmepumpe

    Heizen mit Wärmepumpenstrom
    Waermepumpe-vor-Hauseingang-im-Gruenen

    Wärmepumpenstrom für Rinteln

    Nachhaltig heizen 

    Mit unserem Wärmepumpentarif heizen Sie effizient, klimafreundlich und zu fairen Konditionen. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Energiewende vor Ort – zuverlässig, transparent und persönlich betreut von Ihrem Stadtwerke-Team in Rinteln.

    Für wen ist der Stromtarif Wärmepumpe geeignet?

    Unser Wärmepumpentarif richtet sich an Kundinnen und Kunden, die bereits eine elektrische Wärmepumpe betreiben. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage beim Netzbetreiber angemeldet, steuerbar und separat gemessen wird.
    Wichtig: Sie haben mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarkeit über die Steuerbarkeit getroffen. Für Anlagen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden erfolgt dies automatisch, bei Anlagen mit Inbetriebnahme davor erfolgt dies mit seperatem Antrag an den Netzbetreiber

    Unser Wärmepumpentarif 

    Eintarifzählernettobrutto
    Arbeitspreis (ct/kWh)23,0527,43
    Grundpreis (€/Jahr)82,2097,82

     

    Ihr Lieferauftrag für den Wärmepumpentarif

    Einfach, schnell und unkompliziert

    Ihre Vorteile mit dem Wärmepumpentarif

    Vorteile auf einen Blick 

    Voraussetzungen für den Wärmepumpentarif 

    Checkliste in sechs Schritten
    • 1

      Wärmepumpe ist angemeldet 

      Waermepumpe-vor-Hauseingang-im-Gruenen

      Ihre Anlage wurde beim zuständigen Netzbetreiber registriert. Diese Anmeldung bestätigt, dass Ihr Anschluss offiziell im Stromnetz erfasst ist und nach den aktuellen technischen Vorgaben betrieben wird.

    • 2

      Ihre Wärmepumpe ist steuerbar 

      Damit Sie von unserem Wärmepumpentarif profitieren können, muss Ihre Anlage steuerbar („dimmbar“) sein – das heißt: Der Netzbetreiber kann sie bei Bedarf zeitweise regeln, um das Stromnetz zu entlasten.

      Für Wärmepumpen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, gilt die Steuerbarkeit automatisch.

      Für ältere Anlagen ist eine kurze Vereinbarung mit dem Netzbetreiber nötig – Ihr Installateur oder wir helfen Ihnen gern dabei.

    • 3

      Separate Messung vorhanden

      Azubi Ausbildung bei den Stadtwerken Rinteln - Praktische Schulung

      Damit der Verbrauch Ihrer Wärmepumpe korrekt abgerechnet werden kann, ist ein eigener Stromzähler erforderlich. Dieser misst ausschließlich den Strom, den Ihre Wärmepumpe verbraucht – getrennt vom Haushaltsstrom.
       

      Warum ist das wichtig?
      Nur mit einer separaten Messung können Sie von unserem vergünstigten Wärmepumpentarif profitieren. Wird der Verbrauch gemeinsam mit dem Haushaltsstrom erfasst, ist keine Tariftrennung möglich.

    • 4

      Ein Zähler oder zwei? 

      Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:


      Ein Zähler: Wenn Haushaltsstrom und Wärmepumpe gemeinsam gemessen werden – dann gilt ein einheitlicher Stromtarif.

      Zwei Zähler: Wenn die Wärmepumpe separat gemessen wird – ideal für unseren Wärmepumpentarif.

      Ihr Installateur oder unser Kundenservice kann Ihnen genau sagen, welche Lösung bei Ihnen vorhanden ist.
       

    • 5

      Technik und Baujahr prüfen 

      Das Baujahr Ihrer Wärmepumpe ist wichtig, um zu wissen, ob sie bereits die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt.
       

      1. Neue Anlagen (ab 2024) erfüllen die Voraussetzungen in der Regel automatisch.

      2. Bei älteren Modellen sollte geprüft werden, ob die Steuertechnik vorhanden ist und die Anlage korrekt angemeldet wurde.


      Ihr Fachbetrieb kann das schnell und unkompliziert für Sie prüfen.
       

    • 6

      Alles bereit für den Tarifwechsel! 

      Wenn Ihre Wärmepumpe angemeldet, steuerbar und separat gemessen ist, steht Ihrem Wechsel nichts mehr im Weg.
      Unser Vertriebsteam übernimmt den Rest – unkompliziert, transparent und persönlich vor Ort in Rinteln.

      Tipp:
      Halten Sie diese Checkliste bereit, wenn Sie mit Ihrem Installateur oder unserem Kundenservice sprechen. So können wir Ihr Anliegen schnell und gezielt bearbeiten.

    § 14a EnWG: Ihre Wärmepumpe, Teil der Energiewende

    Erklärvideo 

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