Beliebte Suchbegriffe:

    Ersatzversorgung Strom für Rinteln

    Immer sichere Energie 
    Weserstrand-Sonnenuntergang-Abendstimmung-Rinteln

    Was bedeutet Ersatzversorgung?

    Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Sie weiterhin zuverlässig mit Strom versorgt bleiben, wenn Ihr bisheriger Energieanbieter seine Lieferung einstellt, wie z.B durch eine Insolvenz oder Vertragsstörung.

    Die Stadtwerke Rinteln springen in diesem Fall automatisch ein, sodass Ihre Stromversorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.

    Wie lange gilt die Ersatzversorgung?

    Was Sie wissen müssen 

    Die Ersatzversorgung greift maximal für drei Monate.

    Innerhalb dieser Zeit können Sie:

    • einen neuen Stromliefervertrag abschließen oder
    • in einen anderes Produkt der StadtWerke Rinteln wechseln – etwa in die Grundversorgung oder ein individuelles Stromprodukt mit besseren Konditionen.

    Wenn Sie innerhalb der drei Monate keinen Vertrag wählen, wechselt Ihr Anschluss automatisch in die Grundversorgung.

    Ihre Preise in der Ersatzversorgung Strom 

    Ersatzversorgungnettobrutto
    Basis (Haushaltskunden)  
    Arbeitspreis (ct/kWh)34,2440,75
    Grundpreis (€/Jahr)111,38132,54
    Basis (nicht Haushaltskunden > 10.000 kWh)  
    Arbeitspreis (ct/kWh)33,0639,34
    Grundpreis (€/Jahr)181,38215,84
    Basis (registrierte Leistungsmessung - Niederspannung)  
    Arbeitspreis (ct/kWh)33,0639,34
    Grundpreis (€/Jahr)527,65627,90
    Leistungspreis (€/kW/Jahr)65,8078,30

     

    Die Strompreise setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe enthalten. Die Preise ohne Umsatzsteuer sind als Nettopreise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnung sind die Preise ohne Umsatzsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.

    Die Bruttostrompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach EEG, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, KWKG, nach § 19 Abs. 2 NEV und die Abschaltumlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

    Wechsel aus der Ersatzversorgung? 

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