Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Messstellenvertrag

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Preisblätter intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen

Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen- und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Stadtwerke Rinteln GmbH nutzen.

Preisblatt ab 01.01.2024

Preisblatt ab 01.01.2021

Preisblatt ab 01.07.2020

Preisblatt ab 01.04.2020

Preisblatt ab 01.04.2018

Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG in den Netzgebieten Rinteln und Auetal ist die Stadtwerke Rinteln GmbH.

Ausstattung von Messstellen

Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messystemen erfolgt gemäß § 29 MsbG. Das MsbG sieht eine gestaffelte Ausstattungsverpflichtung nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien für den Messstellenbetrieb vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.

Ausgestattet werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Anlagenleistung. Soweit gem. § 30 MsbG technisch möglich und gem. § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar, kann der grundzuständige Messstellenbetreiber, Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

Einbau moderner Messeinrichtungen

Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme1 vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist diese kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden daher weder fernausgelesen, noch senden diese Zählerstände. Für die modernen Messeinrichtungen wurde eine gesetzliche Preisobergrenze festgelegt.

Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und wann erfolgt der Umbau?

Die Umbauverpflichtung umfasst im Netz der Stadtwerke Rinteln GmbH insgesamt ca. 19.720 Zählpunkte. Davon werden etwa 2.770 Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem und etwa 16.950 Zählpunkte mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt nach dem 01.04.2018. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.

1 Intelligentes Messsystem ist eine über Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie.

Häufige Fragen hat die Bundesnetzagentur unter folgendem Link beantwortet:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html