Senkung der Umsatzsteuer
Absenkung der Umsatzsteuer für Lieferungen für Erdgas und Wärme
Der Energiemarkt ist derzeit in einer angespannten Situation. Dieses hat die Bundesregierung erkannt und verschiedenen Entlastungspakete auf den Weg gebracht.
Die Senkung der Umsatzsteuer auf 7% für Erdgas- und Wärmekunden ist bereits beschlossen.
Wir haben entschieden, dass wir die Reduzierung der Umsatzsteuer rückwirkend für das ganze Jahr auf der Jahresrechnung 2022 für unsere Erdgas- und Wärmekunden geltend machen werden.
Absenkung der Umsatzsteuer für Lieferungen von Flüssiggas (Propangas)
Anwendungsbereich der Umsatzsteuerabsenkung
Ermäßigter Steuersatz von 7% gilt für:
- Lieferungen von Flüssiggas (Propangas) zur Wärmeerzeugung über ein Straßentankfahrzeug in ortsfeste Behälter,
- die in der Zeit vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 erfolgen
Was fällt nicht in den Anwendungsbereich?
- Verkauf von Flüssiggas in Propangasflaschen
- Verkauf von Autogas (LPG) an den Tankstellen Kogel und Niederdorf
Bereits gestellte Rechnungen ab dem Stichtag 01.10.2022 (Datum der Leistungserbringung) werden korrigiert!
Die daraus resultieren Guthaben werden verrechnet bzw. ausgezahlt. Hierzu wird eine Saldenmitteilung an die betroffenen Kunden erstellt.