Gebrauchsanweisung für Flüssiggas-Flaschenanlagen

1. Eigenschaften von Flüssiggas

Flüssiggas (Propan, Butan und andere Gemische) ist ein leicht entzündliches, farbloses Gas mit deutlichem Geruch. Es ist schwerer als Luft und schon bei geringer Vermischung mit der Umgebungsluft zündfähig. Vorsicht: Unkontrolliert ausströmendes Gas kann verpuffen oder explodieren.

Flüssiggas steht in der Flasche unter Druck. Vor Erwärmung über 40°C schützen! Bei höheren Temperaturen, insbesondere bei Brandeinwirkung, besteht die Gefahr des unkontrollierten Gasaustritts bis hin zum Bersten der Flasche.

 

2. Verhalten bei Störungen und Undichtheiten

Bei Störungen und Undichheiten (z.B. Gasgeruch, Ausströmgeräusch):

Sofort Flaschenventil schließen (im Uhrzeigersinn)! Offene Feuer löschen! Nicht rauchen! Keine Elektroschalter betätigen! Nicht telefonieren! In Gebäuden/Fahrzeugen zusätzlich:

Fenster und Türen öffnen! Undichte Flaschen sofort ins Freie bringen! Gebäude/Fahrzeug verlassen! Fachmann rufen! Im Brandfall Feuerwehr benachrichtigen!

 

3. Sicherheitstechnische Überwachung von festinstallierten Flüssiggasanlagen in Bebäuden

Flüssiggasanlagen dürfen nur vom Fachmann installiert, erstmalig in Betrieb genommen, geändert und geprüft werden. Die vom Fachmann festgelegten Schutzbereiche sind zu beachten.

Sie müssen als Betreiber die wiederkehrenden Prüfungen an der Flüssiggasanlage veranlassen, und zwar

  • für Anlagen mit Flaschen bis 11 kg Nenninhalt alle 5 Jahre
  • für Anlagen mit Flaschen von 22 oder 33 kg Nenninhalt alle 10 Jahre

Verschleißanfällige Anlagen-Teile (z.B. Regler, Schläuche) sind gegebenenfalls auszutauschen.

 

4. Betrieb von Flüssiggas-Flaschenanlagen

Die Flasche muß aufrecht stehen. Bei liegend angeschlossenen Flaschen besteht Verpuffungsgefahr. Der Betreiber ist in die Bedienung der Anlage einzuweisen; er hat die Prüfbescheinigung aufzubewahren.

Bei längerer Außerbetriebnahme sind die Ventile beginnend vom Geräteabsperrventil bis zum Flaschenventil hin zu schließen. Bei Wiederinbetriebnahme sind die Ventile beginnend vom Flaschenventil bis zum Geräteabsperrventil hin zu öffnen.

In Flaschenaufstellungsräumen von Großflaschen und im näheren Bereich von Großflaschenanlagen sind der Umgang mit offenen Feuer und das Rauchen verboten. Die Luftöffnungen des Aufstellungsraumes müssen freigehalten werden.

Das Umfüllen von Flüssiggas durch den Betreiber ist verboten.

 

5. Flaschenwechsel

Bei Flaschenwechsel den Reglerverschluß erst dann lösen, wenn das Flaschenventil vollständig (im Uhrzeigersinn) zugedreht ist. Der Druckregler muß gut dichtend angeschlossen werden. Auf vorhandenen Dichtring achten! Achtung Linksgewinde! Nach jedem Flaschenwechsel muß die Dichtheit des Regleranschlusses mit schaumbildenden Mitteln (z.B. Seifenwasser) geprüft werden.

Bei Mehrflaschen-Anlagen: Absperrventil der Behälteranschlußleitung schließen, Umschalter auf volle Flasche schalten.

 

6. Transport und Lagerung

Volle und entleerte Flaschen dürfen nur mit geschlossenem und geschützten Ventil (Verschlußmutter und -kappe) transportiert und gelagert werden, um Gasaustritt und Ventilbeschädigungen zu vermeiden. Der Transport in Fahrzeugen ist nur in belüfteten Laderäumen zulässig. Die Flaschen -auch entleerte- dürfen nur an gut belüfteten Stellen aufrecht stehend gelagert werden; nicht in Kellern, Garagen und Durchgängen und nicht in der Nähe von brennbarem Material! In einer Wohnung dürfen höchstens 2 Kleinflaschen -jedoch in getrennten Räumen (nicht in Schlafräumen)- vorhanden sein.

Jeder Umgang mit Energie birgt Gefahren in sich. Beachten Sie deshlb auch genau die Gebrauchsanweisungen für Ihre Flüssiggasgeräte.