neue Umlagen

UPDATE: Mit einer kurzfristigen Entscheidung am 29.09.2022 hat die Bundesregierung den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage beschlossen. Entgegen unserer schriftlichen Ankündigung berechnen wir die Umlage selbstverständlich nicht weiter. Und auch die Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas auf 7% geben wir eins zu eins an unsere Kunden weiter. Unsere aktuellen Gaspreise finden Sie hier.  

 

Wie bereits in den Medien veröffentlicht wurde, hat Russland die Gasexporte nach Deutschland immer weiter gedrosselt. Wegen der erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen hat der Gesetzgeber verschiedene Schritte zur Gewährleistung der Sicherheit der Gasversorgung in die Wege geleitet. Die Kosten zur Sicherung der Versorgung werden über die Gasbeschaffungsumlage und der Gasspeicherumlage auf alle Erdgaskunden deutschlandweit verteilt. Zusätzlich wurde die Bilanzierungsumlage zum nächsten Geltungszeitraum ab dem 1. Oktober 2022 erhöht.

In den neu geschaffenen §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist vorgesehen, dass der Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, verschiedene Maßnahmen nach Zustimmung und im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden ergreift, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die dem Marktgebietsverantwortlichen dabei entstehenden Kosten werden gemäß § 35e EnWG über die sog. Gasspeicherumlage refinanziert.

Einzelheiten zu dieser Umlage und ihrer Berechnung können dem Genehmigungsbescheid der Bundesnetzagentur vom 29.07.2022 (BK7-22-052) entnommen werden.

Die jeweilige Höhe der Umlage wird von der Trading Hub Europe GmbH auf ihrer Internetseite https://www.tradinghub.eu veröffentlicht. Ab dem 01.10.2022 beträgt die Umlage 0,059 ct/kWh netto (0,070 ct/kWh brutto).

 
Bilanzierungsumlage

Mit der Bilanzierungsumlage wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie durch den Marktgebietsverantwortlichen finanziert, die erforderlich ist, um die Systemstabilität im Netz aufrecht zu erhalten. Der Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, legt diese Kosten auf uns als Lieferanten gem. §29 Gasnetzzugangsverordnung um. Die Umlage ist wiederum Preisbestanteil des Arbeitspreises des zwischen uns bestehenden Erdgasliefervertrages.

Die Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen jährlich zum 01.10. angepasst und sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Geltungszeitraums auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen ( https://www.tradinghub.eu) in der Einheit Euro/MWh veröffentlicht. Ab dem 01.10.2022 beträgt die Umlage für SLP-Kunden 0,57 ct/kWh netto (0,6783 ct/kWh brutto) und für RLM-Kunden 0,390 ct/kWh (0,464 ct/kWh brutto).