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Tarife Strom - Gültig ab 1. Mai 2011

Bekanntmachung der Strompreise für die Versorgung mit Elektrizität von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden in der Grundversorgung und für die Ersatzversorgung in Niederspannung der Stadtwerke Rinteln GmbH ab 1. Mai 2011.

I  Allgemeiner Tarif Stadtwerke Standard

Grundlage für die Lieferung ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26. Oktober 2006 sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Rinteln GmbH zur StromGVV.

Arbeitspreis
Verrechnungspreis
Cent je kWh € pro Jahr
 
netto brutto netto brutto
 
21,77 25,91 40,00 47,60

 

Die Stadtwerke Rinteln GmbH bietet zusätzlich zum Allgemeinen Tarif folgende Wahltarife an:

 

II  Stadtwerke 2000

Ab ca. 3.300 kWh günstig (nur bei Auftragserteilung)

Arbeitspreis
Verrechnungspreis
Cent je kWh € pro Jahr

netto brutto netto brutto

20,15 23,98 93,12 110,81

 

III  Energreen Ökostrom

Zuschlag in Höhe von 4 Cent je kWh bezogen auf den jeweiligen Strompreis.


IV  Preise nach Schwachlastregelung

Arbeitspreis
Verrechnungspreis
Cent je kWh € pro Jahr

netto brutto netto brutto

15,73 18,72 65,00 77,30


V  Preise für Speicherheizung, Direktheizung und Wärmepumpen

  Arbeitspreis
  Cent je kWh
  netto brutto
 
Speicherheizung NT (Niedertarif) 14,33 17,05
 
Direktheizung HT (Hochtarif) 16,44 19,56
 
Wärmepumpen HT (Hochtarif) 16,44 19,56



VI  Sonstige Verrechnungspreise

Verrechnungspreise pro Abrechnungsjahr einheitlich für alle Tarife

€ netto € brutto

Stromwandlersatz 21,47 25,55

zusätzliches Schaltgerät 12,27 14,60

Grundpreis für Cash-Zähler 36,00 42,84

 

Ermittlung des Entgeltes

Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe gemäß „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 9.1.1992 enthalten. Die Konzessionsabgabe wird an die Stadt Rinteln mit folgenden Höchstsätzen entrichtet:

bei Strom im Rahmen des Schwachlasttarifes             0,61 Cent/kWh -netto-
bei Strom, der nicht als Schwachlast geliefert wird      1,59 Cent/kWh -netto-

Vereinbarungen mit Gemeinden, keine oder niedrigere Konzessionsabgabe zu zahlen, haben Vorrang. In diesem Fall wird der Allgemeine Tarif entsprechend herabgesetzt.

In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) enthalten. Sie beträgt 2,05 Cent/kWh -netto-.

In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnung sind die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.

Rinteln, März 2011

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